Kulturpolitischer Ausschuss im hessischen Landtag
Die Einladung zur 16. Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses.

Ankündigung Kulturpolitischen Ausschuss 25.2.2010 - anklicken

Im Bildungswirt wurde der Verkauf des Landesabiturs immer wieder aufgegriffen.
Man wird sehen, inwieweit die Landesregierung lernfähig ist und die Zeichen der Zeit versteht. Das Internet mit entsprechender Computertechnologie ist die bedeutendste Revolution der Neuzeit. Warum will man diese Potenziale nicht auf allen Ebenen ausnutzen? Eine großzügige Veröffentlichung von Lernmaterialien – selbstverständlich auch von allen verbrauchten Prüfungen – gehört zum Mindesstandard der Unterstützung von Bildungsanstrengungen.
Im Kulturpolitischen Ausschuss werden die Positionen der fünf Lantagsparteien deutlich werden.
Übrigens: Was sagen eigentlich die Lehrerverbände und Elternvereine in der Sache?
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5. November 2009 · von Miller · 2 Kommentare
Die FDP hat alle Chancen …
Verkehrte Welt im hessischen Landtag oder Kultusministerium? Teil 3
oder: Was heißt im „Abiturstreit“, Vernunft auf der Höhe der Zeit aktiv zu gestalten?
Was ist Sinn der Schule? Um was geht es bei den ganzen „komplexen Schulübungen“ inklusive aller Prüfungen? Es geht um die Zukunft unserer Jugend, um deren Fähigkeiten, Wissen und Lernmotivation, um deren Chancen einer optimalen Persönlichkeitsentwicklung, um deren aktive Teilhabe am öffentlichen Leben, um deren Engagement für eine streitbare Demokratie. Alle anderen Belange sind hier unterzuordnen. Auch die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Beamten der Schulverwaltung haben nur deshalb ihre Jobs, stehen in „Amt und Würden“, weil es diese Kinder und Jugendlichen gibt und nicht umgekehrt. Das wird allzu gern vergessen.
Die großzügige Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien (verbrauchte Landesprüfungen sind ein Teil davon!) soll dazu dienen, die Schülerinnen und Schüler zur selbständigen Nutzung dieser Angebote anzuregen. Lernprozesse sind immer individuell und setzen die Bereitschaft des Lernenden voraus. Umgekehrt muss die Schulverwaltung alles daran setzen, diese Prozesse der Selbstorganisation und Motivation zu fördern. Eine Veröffentlichungspraxis von Landesprüfungen im Internet – kostenfrei und für jedermann zugänglich – ist hier auf der Höhe der Zeit. Auch die interessierte Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was denn in den Schulen konkret vor sich geht, wie z.B. Landesprüfungen aussehen.
Wer berät die Kultusministerin in diesen Fragen?
Bisweilen hat man den Eindruck, dass eine konfuse „Beratung“ durch ein CDU-dominiertes Ministerium stattfindet. Oder spielt die SPD noch eine Nebenrolle? Mit den Ideen – Freiheit, Wettbewerb unter fairen Bedingungen, Förderung von Selbständigkeit, Aufbruch in die eigenverantwortliche Schule – alles politischer Wille der FDP – hat das bisher wenig zu tun. „Neid und Diffamierung“ schlugen der Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) in den ersten 2 bis 3 Monaten im neuen Amt entgegen. „Die Politikerin ärgert sich über mangelnde Unterstützung in dem bisher ausschließlich von SPD- und CDU-Politikern geführten Ministerium.“ (FAZ, 25.04.2009) Jetzt aber schlägt die Stunde der FDP; sie könnte ein eigenes Profil entfalten.

Schön war´s!
Was wäre der Ministerin zu raten?
Am besten, Dorothea Henzler eröffnete selbst einen fortschrittlichen „Abi-Blog“ mit allen Aufgaben, Materialien und Lösungen. Dazu Lernangebote auf dem neusten Stand in ansprechender Präsentation, Service-Hotline, regelmäßige Infobriefe an Schulen, Eltern, Schüler, Persönliches als freie Demokratin an die engagierte Internet begeisterte Jugend etc.
Dorothea Henzler als erste Kultusministerin in Deutschland mit eigenem Blog! Das wäre eine FDP-Antwort, die Zeichen setzen würde. Schüler, Lehrer, Eltern und Medien würden es ihr danken.
Wie sagte so schön Blogger Fuchs: „Frau Henzler übernehmen Sie: Geben Sie die Aufgaben frei.“
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1. November 2009 · von Miller · 1 Kommentar
Verkehrte Welt im hessischen Landtag oder Kultusministerium? Teil 2
oder der müßige Streit um die verbrauchten Abiturprüfungsaufgaben
In Teil 1 wurde der aktuelle Streit zum Verkauf des Landesabiturs in seiner bildungspolitischen und historischen Dimension näher beleuchtet. 2008 hatten die Grünen eine kleine Anfrage, 2009 die Linken eine Große Anfrage im Landtag eingebracht. Dazu wurden die ersten Antworten der Landesregierung (Sept. 2009) auf ihre Angemessenheit hin kommentiert. In Teil 2 wird diese notwendige, analytisch sensible Arbeit fortgesetzt. Detaildarstellungen und Kommentierungen sind hier immer wieder sinnvoll:

© mad-max / PIXELIO
Frage 14. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 2 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)?
“Bei der Dokumentation von Prüfungen ist zu unterscheiden in; a) Aufgabenstellungen, b) Material, also Texte, Bilder, Grafiken und c) Lösungen, Hinweise, Bewertungsmaßstäbe. Für a) und c) gibt es kein Copyright, da Aufgaben und Lösungen von Lehrerinnen und Lehrern im hessischen Schuldienst erstellt und in der Regel durch Deputatstunden (Unterrichtsentlastung) vergütet wurden. A) und c) könnten für alle Fächer kostenfrei und problemlos im Internet zur Verfügung gestellt werden. Der Schüler hat zeit- und ortsungebunden ein Recht darauf, zu erfahren, was von ihm im ‚öffentlichen Prüfungsakt’ verlangt wird.”
Antwort 14: „Die Rechte an den isolierten Aufgabenstellungen und den von Landesbediensteten erstellten Lösungshinweisen liegen beim Land Hessen und können insoweit ohne Verletzung fremder Urheberrechte zugänglich gemacht werden.“
Große Einigkeit: Die Ministerin stimmt zu, dass das Land Hessen hier frei entscheiden, sprich alles im Internet kostenfrei veröffentlichen könnte. Dann kommt der „Haken“.
Antwort 14: „Dies betrifft jedoch lediglich Prüfungsarbeiten, die ohne jeden Bezug auf Texte oder sonstige Materialen, an denen Rechte Dritter bestehen, gestellt wurden. Der weit überwiegende Anteil von Prüfungsaufgaben beinhaltet jedoch fremde Texte oder sonstige Materialien, auf die sich die Fragen
bzw. Aufgabenstellungen beziehen. Eine Veröffentlichung der Aufgabenstellung ohne Materialien und lediglich mit Lösungshinweisen würde ein unvollständiges und verfälschtes Bild der Prüfungsaufgaben abgeben und wäre damit zur Vorbereitung auf das Landesabitur nicht geeignet.“
Leider falsch oder sagen wir besser: lückenhaft von „Beratern“ informiert worden. Es gibt nur ganz selten „isolierte Aufgabenstellungen“. Aufgabenstellungen beziehen sich i.d.R. auf Material/Texte, die wiederum frei sind oder mit geringem Aufwand frei gegeben werden können. Eine Veröffentlichung ohne Materialien steht deshalb gar nicht zur Diskussion.
Frage 15. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 3 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Kommen wir zum heiklen Punkt: b) Material. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen kostenfreiem und in der Regel frei verwendbarem Material einerseits und kostenpflichtigem und zustimmungsabhängigem Material andererseits. Diese Copyright- Prüfung kann durch alle Fächer ohne großen Arbeitsaufwand durchgeführt werden, vorzugsweise bei den 12 genannten Fächern (1. und 2. Staffel). Exemplarisch will ich das an einigen Fächern zeigen. Der Grundsatz gilt: Alle Texte, die älter als 70 Jahre sind, können von jedermann frei verwendet werden, unterliegen also keinem Copyright! Aus der vorgeschriebenen Leseliste im Fach Deutsch folgt, dass fast alle Texte copyrightfrei sind, z.B. Goethe, Schiller, Fontane, Büchner…
Analog gilt das für Texte in Geschichte und Latein zu 95%. Besondere Schlauberger kommen allerdings auf die ‚Geschäftsidee’ zu sagen: Ja, die Texte sind copyrightfrei, aber nicht mein Layout. Dann nimmt man eben den Text, bastelt sich in 10 Minuten sein eigenes Layout und schon ist das Problem gelöst. In den Fächern Mathematik, Chemie und Physik ist das Copyright marginal. Fast alles ist von den Lehrerinnen und Lehrern selbst erstellt, z.B. Formeln, Symbolketten, einfache Grafiken, Versuchsbeschreibungen. Zusätzlich gibt es – wie jetzt schon üblich – netzveröffentlichte Handreichungen.”
Antwort15: Es trifft zu, dass Urheberrechte nach § 64 Urheberrechtsgesetz siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen. Dass dies – wie in dem zitierten Internetartikel beschrieben – für “fast alle Texte” in den Abiturprüfungsarbeiten im Fach Deutsch und Latein zutreffen soll, sodass diese keinerlei
Einschränkungen durch Rechte Dritter unterliegen, ist jedoch nicht zutreffend. Dies trifft für alle weiteren mehr als 40 Fächer im Landesabitur zu.
„Es trifft zu …“ – genau, so sehen wir das auch. Leider fehlt hier im Weiteren von der Landesregierung ein nachvollziehbares Argument. Zu Deutsch und Copyright siehe oben in der Frage. Die Regierung hat dem nichts entgegenzusetzen. Goethe, Schiller, Fontane, Büchner…grüßen copyrightfrei. Ansonsten empfehle ich Seneca, Plinius oder Cicero lesen – ca. 2000 Jahre alte Texte, copyrightfrei, einfach immer wieder erhellend, für jedermann verfügbar.
Antwort 15: „Die vorgeschlagene Copyright-Prüfung würde einen erheblichen Aufwand erfordern, indem die Quellen und Texte der unterschiedlichen Aufgabenvorschläge für jedes Fach einzeln urheberrechtlich geprüft werden müssten. Der damit verbundene Aufwand steht in keiner vernünftigen Relation im Vergleich zu der derzeit gewählten Bereitstellung von Aufgaben an den Schulen.“
Leider auch falsch. Lösungen hatten wir schon vor über 1 Jahr angeboten: pragmatisch, schnell, kostengünstig. Von „erheblichem Aufwand“ kann keine Rede sein. Und zur sog. „vernünftige Relation“ – einfach praxisfremd, vgl. Kommentar zu Antwort 9, Teil 1.
Frage 16. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 4 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Kommen wir zum verbleibenden kleinen Kern des kostenpflichtigen Problems. Autoren und Verlage werden in Bezug auf das Copyright verzerrt wahrgenommen und falsch eingeschätzt. Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen. Sie haben Interesse an Kooperation, an Werbung für den eigenen Namen und ihre Produkte und selbstverständlich immer an Geschäften. Schulbuchverlage erfüllen eine wichtige Unterstützungs- und Begleitfunktion für Unterricht, sind hoch kooperativ, flexibel und gesprächsbereit. Die Autoren sind in der großen Mehrheit selbst Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst und Hochschuldienst (oder Pensionäre). Ein geschicktes staatliches Management bindet sie in längerfristige Entscheidungen ein und sorgt für eine Win-Win-Situation. Oft erhält man kostenfrei (oder für einen kleinen symbolischen Obolus) Abdruckrechte für Texte, Bilder, Grafiken, wenn selbstverständlich die Quelle und “mit freundlicher Genehmigung des XY-Verlages” genannt wird. Schulbuchverlage haben ein hohes Interesse daran, dass ihre Produkte an den Schulen vor Ort im Gespräch sind und auch immer wieder bestellt werden. Grundsätzlich gilt die gleiche Einschätzung zu kooperativem Verhalten auch bei großen Medien wie zum Beispiel der FAZ, der FR, der ZEIT oder dem HR, wenn z.B. auf aktuelle Berichterstattung zurückgegriffen wird. Die Abdruckrechte für “typische Zeitungsartikel” zu erhalten, eingesetzt z.B. im Fach Politik und Wirtschaft, ist wirklich kein ernsthaftes Problem. Zudem gibt es die Möglichkeit, über eine geringfügige, einmalige Jahreszahlung pauschal Abdruckrechte für “aktuelle Berichterstattungen” und die Verwendung zum Abiturzweck zu erhalten. Flexible Amtsjuristen könnten mit der VG-Wort Verträge/Pauschalen über die Nutzungsrechte aushandeln, zumal die Textlänge im Abitur in der Regel nicht 900 Worte übersteigen darf. Auf Einzelnachweise wird dann im Vorfeld verzichtet; nach dem Abitur kann Bilanz gezogen werden. Insgesamt dürften sich die Zusatzkosten für Dokumentation und Präsentation auf nicht mehr als 1% (ein Prozent!) der öffentlichen Gesamtkosten belaufen.”
Antwort16: Der Abschnitt aus dem zitierten Artikel beruht auf Mutmaßungen, die einer rechtlichen Bewertung nicht zugänglich sind. Es ist nicht richtig, dass die Autoren der geschützten Fremdtexte selbst “Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst oder Hochschuldienst (oder Pensionäre)” sind, sodass es ohne
Weiteres möglich sei, “kostenfrei (oder für einen kleinen symbolischen Obolus)” die erforderlichen Rechte für Veröffentlichungen zu erhalten. Das Spektrum der Materialien ergibt sich aus den unterschiedlichsten Quellen (Zeitschriften, Zeitungen, Fach- und Lehrbücher aus dem Schul- und Hochschulbereich
u.a.), sodass für jede einzelne Quelle die Rechte geprüft und ggf. die Genehmigung eingeholt werden müsste. Der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand steht in keiner vernünftigen Relation im Vergleich zu der derzeit gewählten kostenfreien Bereitstellung von Aufgaben.
„Der Abschnitt aus dem zitierten Artikel beruht auf Mutmaßungen, die einer rechtlichen Bewertung nicht zugänglich sind.“ Bitte keine Ablenkungsmanöver. Es geht nicht um „Mutmaßungen“, sondern um reichlich praxisnahe Erfahrungen, wie man Probleme löst. Will die Landesregierung etwa behaupten, dass die erfahrungsbezogene Einschätzung des Bildungswirts aus der Luft gegriffen sei: „Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen. Sie haben Interesse an Kooperation, an Werbung für den eigenen Namen und ihre Produkte und selbstverständlich immer an Geschäften. Schulbuchverlage erfüllen eine wichtige Unterstützungs- und Begleitfunktion für Unterricht, sind hoch kooperativ, flexibel und gesprächsbereit.“??
Welche eigenen „Mutmaßungen“ stellt die Landesregierung dann an? „Das Spektrum der Materialien ergibt sich aus den unterschiedlichsten Quellen …“ – das bestreitet niemand, denn es entspricht der Aussage des Bildungswirts. Falsch ist jedoch, dass man die Genehmigung für jedes einzelne Material bei immer neuen Eigentümern einholen muss. Ein Beispiel: Allein mit Materialien von Suhrkamp und Cornelsen (enge Verlagspartnerschaft) könnte man große Teile des Landesabiturs abdecken. Aber keine Angst: Die Verlage öffnen gern ihre Pforten; „Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen.“ Vgl. ausführlich die Aussagen in Frage 16. „Win-win-Situationen“ sollte man nicht unbedacht verspielen.
Frage 17. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 7 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Das Ministerium vertritt in diesem Fall einen seltsam verengten Begriff von Öffentlichkeit bzw. von “öffentlichem Zugriff”. Dem gegenüber muss betont werden, dass eine schul- und bildungspolitische Öffentlichkeit aus Schülern, Lehrern, Eltern, lokalen Schulträgern, universitärer Fachöffentlichkeit und den Medien besteht. Mit zwei CDs pro betroffener Schule (oder eine CD für einen besonders privilegierten Journalisten) kann das nicht geleistet werden. Das angemessene Medium ist das Internet.”
Antwort 17: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“
Wie bitte? Denkfehler im System oder einfach plumpe Verweigerung? Die Antwort zu Frage 1 passt nicht zur Frage 17. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.
Frage 20. Wie plant die Landesregierung zu gewährleisten, dass zukünftig jede hessische Schülerin und jeder hessischer Schüler verbindlich in Besitz der notwendigen Prüfungs- und Übungsaufgaben kommt, was laut zahlreichen Schülerhinweisen aktuell nicht der Fall ist?
Antwort 20: „Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.“
Verweigerungshaltung ist auch eine Antwort. Sie trägt jedoch nicht lange.
Frage 21. Wie bewertet die Landesregierung in Anbetracht der Kosten-Nutzen-Relation (Nutzen: ca. 10.000 Euro öffentliche Mehreinnahmen bisher; Kosten: aufgrund von Kopiernotwendigkeiten gestiegene Personal- und Sachkosten, Landesabitur ist nicht mehr frei zugänglich und somit sozial selektiver geworden, Schüler müssen Geld für gute Abiturvorbereitung ausgeben, den Steuerzahlern ist jährlich ein “Schaden” bzw. “Verlust” in Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro entstanden) die Entscheidung zur Veräußerung des Landesabiturs und ist sie bereit, diese binnen welcher Frist zu revidieren?
Antwort 21: Die Abituraufgaben stehen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern an hessischen Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dieses Verfahren stellt auch aus Sicht der Landesregierung das gegenwärtig günstigste Verfahren dar. Deshalb ist derzeit nicht daran gedacht, dieses Verfahren zu modifizieren.
(Die Antwort der Landesregierung wurde von Kultusministerin Dorothea Henzler am 20.08.2009 unterschrieben und am 08.September 2009 im Landtagsinformationssystem veröffentlicht )
Die unendliche Geschichte kann man nur beenden, wenn man das Buch zuklappt und ein neues Spiel beginnt. Eine freie Demokratin kann den freien Zugang zu Aufgaben, Materialien und Lösungen gewährleisten und damit Transparenz und „Bildung als Bürgerrecht“ herstellen.
(Jeder Kritiker sollte selbstverständlich auch bereit sein, konstruktive und effiziente Lösungen anzubieten. Neben den zahlreichen Angeboten der Problemlösung , beschäftigt sich Teil 3 genau mit dieser Aufgabe: Was heißt im „Abiturstreit“, Vernunft auf der Höhe der Zeit aktiv zu gestalten? Erscheint in Kürze.)
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30. Oktober 2009 · von fuchs · 1 Kommentar
“Frau Kultusministerin Henzler, geben Sie die Aufgaben frei”
Hier der Gastbeitrag von Blogger Fuchs
liebe VOLKSVERTRETER des landes hessen in wiesbaden,
nie war es so leicht positive schlagzeilen zu produzieren und (alle) menschen glücklich zu machen. GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!! die schülerinnen und schüler haben genug mit dem älterwerden, erstem liebesglück und -enttäuschung, selbstbehauptung und selbstentwicklung, schlechten lehrern und sinnfreien lehrplänen, prüfungsstress, etc. zu tun, da brauchen sie keine zusätzlichen und doch so leicht vermeidbaren administrativen hürden. GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!! es gehört zu den großen stärken des menschen, dass er vergeben kann. und auch den abitur-fauxpas wird man vergeben und vergessen, vielleicht später sogar mal darüber lachen. also nur mut: GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!!!!
und falls es irgendjemand doch noch nicht verstanden hat:
- die (erstellung der) abituraufgaben werden ohne kommerzielles interesse durch ÖFFENTLICHE MITTEL finanziert.
- die aufgaben sollen JEDEM zugänglich sein
- das internet ist DAS medium der gegenwart und zukunft und besitzt faktisch keinerlei zugangsbeschränkungen (24/7 ONLINE)
- es gibt keine trifftigen gründe die aufgaben nicht ins netz zu stellen (nur abwehrreflexe oder verzögerungstaktiken)
ALSO MACHT ES EUCH UND UNS LEICHT: GEBT DIE AUFGABEN ENDLICH FREI!!!!!!!!
es gibt nichts gutes, außer man tut es.
was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
hessen sollte diese chance, den anspruch “bildungsland nr.1″ zu sein, nicht leichtfertig versäumen. viel gutes kam seit der landtagswahl noch nicht aus dem hkm.
frau henzler, übernehmen sie!!!!
GEBEN SIE DIE AUFGABEN FREI!!!!
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28. Oktober 2009 · von Miller · 13 Kommentare
Verkehrte Welt im hessischen Landtag oder Kultusministerium? Teil 1
oder der müßige Streit um die verbrauchten Abiturprüfungsaufgaben

„Kostenfreier Zugang zu allen zentralen Prüfungsaufgaben (mit Lösungshinweisen!) via Internet“ ist immer noch die unerfüllte Forderung für die gymnasiale Oberstufe genauso wie für den Haupt- und Realschulbereich. Der aktuelle Streit in Hessen um die sinnvolle Verwendung von verbrauchten Abitur-Prüfungsaufgaben zeigt sich in neuem Licht. Er hat bundespolitische Bedeutung, da bisher in keinem anderen Bundesland eine vernünftige Gesamtregelung vorliegt.
Die Linken haben sich in ihrer Großen Anfrage vom 07. April 2009 in der Sache verstärkt auf vielfältige Darlegungen des Bildungswirts gestützt, bis hin zur Übernahme ganzer Textteile in die offiziellen 22 Fragen an die Landesregierung.
Die Linken hatten vorher höflich gefragt. Man sollte wissen, dass auch allen anderen Landtagsfraktionen umfangreiche Infos und Einschätzungen aus Blog-Beiträgen und Artikeln zur Verfügung gestellt wurden und entsprechend kommuniziert wurde (nur die CDU äußerte sich nicht).
Seit dem 08. September 2009 sind die 22 Antworten der Landesregierung, nach 154 Tagen Bearbeitungszeit, im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.
Höchstwahrscheinlich wird der Streit auf der nächsten Plenarsitzung des Landtags, 17. bis 19. November 2009, verhandelt. Differenzierter Sachverstand und Fingerspitzengefühl im Interesse der Jugend wird allen fünf Parteien und ihren Volksvertretern unterstellt.
In der Großen Landtagsanfrage der Fraktion Die Linke betreffend Verkauf der Rechte am Landesabitur (Drucksache 18/338) heißt es zur Genese des Konflikts in der Vorbemerkung der Fragestellerin:
„Im Oktober 2008 hatte sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Kleinen Anfrage betreffend die Zugänglichkeit zu zentralen Prüfungsaufgaben (Drucksache 17/522) an die Landesregierung gewandt. Die Antworten derselben liegen inzwischen vor, sind jedoch zum einen reichlich unbefriedigend und zeugen zum anderen von einem naiv-fragwürdigen Umgang mit der einschlägigen Rechtsmaterie.
So behauptet der ehemalige Kultusminister Banzer (CDU) beispielsweise, die Abituraufgaben könnten durch das Ministerium nicht im Internet veröffentlicht werden, weil sie Zitate von urheberrechtlich geschützten Werken enthielten, deren allgemeine Zugänglichmachung durch § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urhebergesetz, UrhG) verboten sei. Deshalb sei die Veröffentlichung aller Prüfungsaufgaben unmöglich. Diese Aussage hält einer juristischen Prüfung keineswegs stand und ist bezüglich ihres Wahrheitsgehaltes als falsch anzusehen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen 2 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr für die Erstellung zentraler Prüfungsaufgaben ausgibt, hiernach jedoch lediglich “für die Bereitstellung der verwendeten Abituraufgaben eines Jahres eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro pro Aufgabenset (3 Aufgaben)” von den entsprechenden Verlagen erhält, nicht akzeptabel: Das Land hat aus dem Verkauf eines Wertes in Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro im Jahr 2007 4.400 Euro und im Jahr 2008 5.700 Euro eingenommen – und diesen somit mit jeweils durchschnittlich rund 99,8 v.H. “Verlust” verkauft.“
Pointiert dargelegt wird der bisherige Streit u.a. in folgendem Interview:
Das seltsame Geschäft mit den Abituraufgaben – Der Bildungswirt im Lehrerfreund-Interview

Der Lehrerfreund berichtet über den Bildungswirt
Die juristischen Belange wurden im Bildungswirt ausführlich schon vor einem Jahr in Abituraufgaben und die Copyrightfrage erörtert.
Am 10. November 2008 schrieb der Bildungswirt zur Dokumentation von Prüfungsaufgaben: „Drei Voraussetzungen / Unterstellungen werden meinerseits getroffen:
1. Dass es um die bestmögliche Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler geht; dies beinhaltet auch eine optimale Prüfungsvorbereitung und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im öffentlichen Schulwesen
2. Dass der „zwanglose Zwang des besseren Arguments“ grundsätzlich gilt, also Lernfähigkeit und Lernbereitschaft im Dialog gegeben sind und gemeinsam um die sinnvollste Lösung gerungen wird
3. Dass das ökonomische Prinzip grundsätzlich gilt, d.h. dass sich einfachere, effizientere und kostengünstigere Verfahren gegenüber umständlicheren und kostenintensiveren durchsetzen.“
aus : http://www.bildungswirt.de/2008/11/10/abitur-verkauft-9-nachlese-und-die-copyrightfrage/
Das gilt auch heute noch unverändert.
Die 22 Antworten der Landesregierung werden im Folgenden in Auszügen bzw. punktuell zusammenfassend dargestellt und hinsichtlich Logik, inhaltlicher Verflechtung und Angemessenheit (Praxisnähe) kommentiert:
Antwort 1: „Die Landesregierung verfolgt mit der Bereitstellung von Aufgaben aus den schriftlichen Prüfungen des Abiturs keinerlei kommerzielle Interessen.“
Antwort 5: „ Die Erstellung von Abituraufgaben erfolgt in Erfüllung elementarer gesetzlicher Aufgaben der Schulverwaltung, nämlich zur Durchführung der landesweiten Abiturprüfung in hessischen Schulen im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Sie dient nicht in erster Linie der Schaffung wirtschaftlicher Werte, die unter maximaler Gewinnerzielung weiter veräußert werden sollen.“
Große Einigkeit, was sonst? Wer für 5000 Euro pro Jahr ohne Not Aufgaben verkauft und mindestens zwei Millionen (!) Euro für die Erstellung ausgibt, kann keine kommerziellen Interessen verfolgen, andernfalls müsste am Verstand des Verkäufers ernsthaft gezweifelt werden.
Antwort 1: ….” Die hessischen Schulen erhalten nach Abschluss der jährlichen Prüfungen alle
verwendeten Aufgaben und die dazugehörigen Materialien sowie Lösungs- und Bewertungshinweise kostenfrei zur weiteren unterrichtlichen Verwendung und als Übungsmaterial für Schülerinnen und Schüler.”
Antwort 9: “Schülerinnen und Schülern hessischer Schulen entstehen zur Beschaffung hessischer Abituraufgaben keinerlei Kosten, da die Aufgaben mit den Materialien und den dazugehörigen Lösungs- und Bewertungshinweisen kostenfrei in ihrer Schule zur Verfügung stehen.”
Man merkt die komplette Praxisferne dieser Aussagen. Formal korrekt erhalten tatsächlich die Schulleiter im Bereich der gymnasialen Oberstufe meist 1 CD (!) mit der Dokumentation der Abituraufgaben, Materialien und Lösungen. Das heißt noch lange nicht, dass diese Lern-Materialien tatsächlich bei den Schülern ankommen, geschweige den Eltern bzw. einer interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung stehen. Was sind die praktischen Konsequenzen aus so einem dilettantischen, für die Schulen umständlichen Verfahren?
a) Die Aufgaben liegen auf dem Rechner des Schulleiters – Zugang nur für besonders Privilegierte.
b) Oder Schulen müssen mühsam „unter großer Verschwiegenheit, nur für Unterrichtszwecke“ weitere CDs in eigner Regie brennen, damit überhaupt die Lehrerinnen und Lehrer versorgt werden können.
c) Oder aber die Aufgaben werden ausgedruckt und in meterlanger Leitzordneranreihung im Lehrerzimmer oder in der Lehrerbibliothek abgeheftet. Dann wird daraus wieder mühsam – wenn der Lehrer denn will – für Schüler kopiert.
d) Nicht einmal die Schülervertretung bekommt eine CD zur Verfügung gestellt.
e) Eltern sind als Erziehungsberechtigte von diesen „Lernmaterialen“ komplett abgeschnitten.
f) Universitäten, Lehramtstudenten, die gesamte Fachöffentlichkeit und die Medienvertreter werden faktisch ausgeschlossen.
Wir fragen umgekehrt, unter Berücksichtigung des ökonomischen Prinzips: Was ist einfacher, effizienter, nerven- und kostensparender als eine kostenfreie Veröffentlichung der Aufgaben im Internet? Jeder Interessierte kann ortsungebunden und zu jeder Zeit nach seinen Bedürfnissen zugreifen. Erreicht man 20.000 Schüler leichter über das Internet oder über ein paar gebrannte CDs mit eindeutig selektiver Funktion?
Will man Selektion und Lernbarrieren oder Integration und Subjektförderung?
Hat ein Verantwortlicher im Ministerium schon von der zeitgemäße Antwort – „Web 2.0 als große pädagogische Aufgabe und Chance“ – gehört? Oder erfreut man sich an Potemkinschen Dörfern, ist ständig auf Sendung — Empfang hingegen auf breiter Front gestört?
Antwort 9: “Es steht natürlich jedem frei, weitere Übungs- und Vorbereitungshefte auf dem Büchermarkt zu erwerben. Eine Notwendigkeit dazu besteht jedoch aus genannten Gründen nicht.”
Antwort 12: “Die Verlage erhalten lediglich die Aufgaben, keine Lösungs- und Bewertungshinweise. Inwieweit Verlage aus den Prüfungsaufgaben zum Landesabitur Bewertungsschemata entwickeln, obliegt den Verlagen in eigener Verantwortung. Seitens der Verlage besteht diesbezüglich keine Informationspflicht gegenüber dem Land Hessen.”
Hier sind Logikschwäche und Praxisferne kaum noch zu überbieten. Wenn ich schon die Prüfungsaufgaben an private Verlage symbolisch verkaufe, de facto verschenke, warum nicht gleich alles im Interesse der Schüler offenlegen? Die Lösungen und Bewertungshinweise liegen doch von den Fachkommissionen ausgearbeitet vor. Warum sollen die Verlage diese noch einmal selbst entwickeln? Warum sollen die Schüler nicht gleich das Original bekommen? Hat man Angst zu zeigen, was man kann?
Übungs- und Vorbereitungshefte der Verlage werden massenhaft von Schülern gekauft, zum Teil sind sie Gegenstand des Unterrichts. Selbstverständlich wird man sanft zum Kauf, zur optimalen Vorbereitung „gezwungen“. Wer will schon das Risiko einer schlechten Vorbereitung eingehen, da ein Ministerium nicht alles veröffentlicht?
Antwort 13: “Der im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” (vgl. http://www.bildungswirt.de/2008/11/10/192) unter Punkt 1 dargestellte
Sachverhalt ist rechtlich nicht haltbar. Gemäß § 24 Abs.2 S.1 Nr.1 und 2 der Oberstufen- und Abiturverordnung vom 20. Juli 2009 (OAVO) sind Fächer der schriftlichen Abiturprüfung die beiden von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Leistungsfächer (erstes und zweites Prüfungsfach) sowie ein von der Schülerin oder dem Schüler gewähltes Fach (drittes Prüfungsfach). Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder im Sinne von § 7 OAVO abdecken, vgl. § 24 Abs.2 S.2 OAVO. Eine Konzentration der Prüfungsvorbereitung bzw. einer Dokumentation der Prüfungsaufgaben im Sinne einer “Staffelbildung” verbietet sich mit Blick auf § 24 Abs.2OAVO. Erfahrungen mit der Fächerwahl der Schülerinnen bzw. Schüler, die im Übrigen divergieren kann, können nicht Maßstab für die Prüfungsvorbereitung sein.”
[BW: Für die bessere Lesbarkeit Verlinkungen eingefügt]
Hier wird juristisch Paragraphen-Wind erzeugt, der bei näherer Betrachtung nichts anderes als „heiße Luft“ darstellt. In der OAVO ist zur Dokumentationsfrage einer Landesregierung von verbrauchten Abituraufgaben gar nichts geregelt. Niemand bezweifelt die allgemeine Gültigkeit der OAVO. Im Ursprungstext des Bildungswirts, den die Landtagsfraktion übernommen hatte, hieß es: “Jeder vernünftige Mensch, der Prüfungsaufgaben dokumentieren und Lernprozesse fördern will, konzentriert sich angesichts der Fülle auf das Wesentliche: Was ist definitiv vorgeschrieben (Pflichtfach) und was wird von den Schülern schwerpunktmäßig im Abitur gewählt? Daraus ergibt sich für alle als 1. Staffel: Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft und Biologie. 2. Staffel: Geschichte, Französisch, Spanisch, Latein, Chemie, Physik und Religion. Alles Weitere wäre wünschenswert und ist abhängig von den eingesetzten Ressourcen. Aus den angeblich43 Fächern reduziert sich das Ganze auf ein MUSS von 5 Fächern (1. Staffel) und max. 7 Fächern (2. Staffel). Das Wedeln mit 43 Fächern lenkt also unnötig vom Kern des Problems ab.”
Selbstverständlich kann die Landesregierung alle 43 Fächer ausführlich dokumentieren. Auch kann sie nur für einen Kernbestand zentrale Landesprüfungen ansetzen (sagen wir ca. 15 Fächer) und den Rest nach landesweiten Vorgaben dezentral prüfen lassen. Sie hat dabei einen enormen Gestaltungsspielraum, den die Bundesländer sehr unterschiedlich auslegen und nutzen.
Entgegen der erkennbaren Meinung der Juristen geht es in der Schule vorwiegend um pragmatische Lösungen. Wenn man anfängt, dokumentiert man zuerst die Pflichtfächer und dann die am häufigsten angewählten Fächer; so erreicht man die maximale Breitenwirkung. Insofern sind empirische „Erfahrungen mit der Fächerwahl der Schülerinnen bzw. Schüler“ entscheidend. Diese sind selbstverständlich dem HKM bekannt! Nur praxisfremde „Experten“ kommen hier auf verzwirbelte Scheinlösungen.
Teil 2 und Teil 3 unserer Kommentierungen der Antworten der Landesregierung erscheinen in Kürze.
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Gerüchte und Geflüster zum Bildungswirt

Paul Weber: Das Gerücht 1943/1953; Quelle: A. Paul Weber – Museum
Der Bildungswirt ist ein unabhängiger, überparteilicher, aber manchmal parteiisch engagierter Blog, wenn es denn sein muss!
Doch Menschen brauchen offensichtlich Sozialklatsch, dazu gehören auch Gerüchte und Geflüster. Fast könnte man meinen, dass dies eine anthropologische Konstante sei, für viele Situationen als sozialer Kitt brauchbar, flexibel einsetzbar, aber auch bis zur Denunziation von Gegnern ausbaubar mit dosierten emotionalen Erregungsstufen und Zornpotenzialen.
Als der Bildungswirt über die schräge Debatte um das Abitur G8/G9 2008 berichtete und den damaligen Kultusminister Banzer als Krisenmanager verhalten lobte, vermuteten einige gar ein geschickt eingefädeltes CDU-U-Boot oder den Undercover-Agenten, den es zu enttarnen galt. Der Bildungswirt werde demnächst Staatsekretär, so die phantasiereiche Gerüchteküche.
Als schon ein Monat später, im Juni 2008, die Artikel-Serie „Landesabitur verkauft“ mit dem Skandalvorwurf an die CDU-Landesregierung startete, war die Welt für die ständigen Entlarver qua Amt wieder in Ordnung. Der Bildungswirt – kein CDU-Mitglied oder U-Boot. Hingegen machte die Kleine Anfrage der Grünen im hessischen Landtag zum Verkauf des Landesabiturs alles nicht besser. Verwirrung brach aus. Der Bildungswirt mache gemeinsame Sache mit den Grünen, wo doch SPD-Nähe bis zu Frau Ypsilanti vermutet wurde. Im öffentlichen Wohnzimmer des Bildungswirts, im Frankfurter Nordend, kehre doch einige Parteiprominenz regelmäßig ein. Was nun?
Ein Bericht über die Wahlkampfveranstaltung Jürgen Banzer (CDU) – Mathias Wagner(Grüne) galt dann doch als die sich andeutende Verdichtung einer Jamaika-Koalition, falls es mit Schwarz-Gelb nicht reichen sollte. Der Bildungswirt hatte wie im Fußball für 3: 3 unentschieden votiert, trotz klarem Platzvorteil für die Grünen in ihrer Hochburg Frankfurt. Alles suspekt. Darüber hinaus gaben alle Parteien (außer der CDU) im Wahlkampf dem Bildungswirt ein Interview. Alle Schubladen zur geistigen Orientierung schienen zu klemmen.
Dann im Januar 2009 ein Bericht über die rote IG-Metallveranstaltung zur Bildungspolitik mit dem Hauptredner Ludwig von Friedeburg, dem hessischen Kultusminister von 1969-1974, dem bis heute roten Tuch für die CDU. Klarer Fall: Großes Lob für Friedeburg, ob seiner argumentativen Frische und Klarheit, eindeutig alles SPD unterwandert.
Im April 2009 brachte dann die Partei Die Linke eine Große Anfrage zum Verkauf des Landesabiturs in den hessischen Landtag ein. Darin wird explizit mehrfach auf Bildungswirt –Texte Bezug genommen. Igitt, der Bildungswirt bei diesen „Schmuddelkindern“, mit denen spielt doch keiner. Falsch. Bildungsfragen kennen keine parteipolitischen starren Grenzen, deshalb brauchen alle fünf Parteien den offenen Dialog. Was haben die Linken gemacht? Sie bedienten sich einer öffentlichen Quelle: www.bildungswirt.de,
die allen anderen Parteien auch bekannt ist. Und das ist gut so, meint nicht nur Klaus Wowereit. Zusätzlich zum allgemeinen parteipolitischen Geflüster scheine es auch noch eine Liaison des Bildungswirts mit der Piratenpartei zu geben, so zu sagen mit dem linksradikalen Flügel der FDP: Freiheit und informationelle Selbstbestimmung für ALLE! Deshalb kann es nur konsequent heißen: Anker hoch und Leinen los, Schluss mit den Spiegelfechtereien.
Das neueste Geflüster zum Bildungswirt-Blog und zum Buch von Michael Miller: „Lob der pädagogisch-gastronomischen Vernunft. Alle reden von Schule – was ist zu tun?“ kleidet sich in folgende zwei Fragen:
a) Ist das o.g. Buch eine private Veröffentlichung eines hessischen Lehrers im Rahmen seiner Meinungsfreiheit oder das Ergebnis einer wissenschaftlichen Forschung im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit im Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums (HKM)?
b) Ist die o.g. Internetseite eine private Veröffentlichung eines hessischen Lehrers oder eine vom Institut für Qualitätsentwicklung oder vom HKM geförderte oder genehmigte Seite?
Dazu gibt der Bildungswirt bereitwillig brandaktuell Auskunft:
a) An diesem Buch wurde intensiv geforscht, alles ausführlich recherchiert, die neuesten Erkenntnisse der Didaktik und Hirnforschung berücksichtigt und eine anschauliche Darstellung von neuen Lernkulturen versucht. Zusätzlich wurde das favorisierte wissenschaftliche Verfahren gastronomisch unter Einbeziehung von einschlägigen Experten gefiltert. Die Forschungsergebnisse wurden selbstverständlich kostenfrei dem IQ und dem HKM als bekannte Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt. HKM und IQ wiederum bedankten sich und bekräftigten noch einmal Artikel 5 GG als besonders hohes Gut, das es jederzeit zu respektieren gelte.
b) Der Bildungswirt ist als Blog im Netz eine öffentliche kostenfreie Informationsquelle. Gern kann der Link Hintergrundbühne aufklärend benutzt werden. Von „hessischem Lehrer“ oder HKM und IQ steht dort nichts, Geflüster bahnen sich aber dennoch ihren Weg. Allerdings ist es ein offenes Geheimnis, dass das HKM den Blog (wer will, das Blog) mit monatlich 5000.-Euro unterstützt, wenn noch drei weitere Bildungsinsider als regelmäßige Gastblogger mit Beiträgen erhellend im Interesse der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken. Die aktuelle Artikel-Serie zu „Computerspielen“ von Tobias Bevc wurde besonders im HKM aufmerksam gelesen.
Zusätzliche Fördermittel sind bei der Bertelsmann-Stiftung und dem Europäischen Sozialfond beantragt. Die Chancen stehen gut, dass für 2010 positive Bescheide ergehen, ähnlich wie solche, die wir von Finanzdienstleistern oder dem Finanzamt kennen.
Nach all den Gerüchten und Einflüsterungsversuchen bleibt verlässlich festzuhalten:
Der Bildungswirt ist ein unabhängiger, überparteilicher, aber manchmal parteiisch engagierter Blog, wenn es denn sein muss!
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8. Mai 2009 · von Miller · 5 Kommentare
Abitur verkauft (10)- Große Anfrage der Linken

Wer steht im hessischen Landtag wie ein Fels in der Brandung? Welche Partei - CDU, Linke, FDP, Grüne, SPD - engagiert sich besonders in Fragen einer gerechte Bildungspolitik? Wer sorgt für Transparenz und Aufklärung? Was leistet die neue Ministerin? Die 100 Tage “Eingewöhnung” im Kultusminsterium sind vorbei. Was leistet die Regierung, was leistet die Opposition?
Das Thema Abitur verkauft beschäftigt uns jetzt schon ein volles Jahr, da bisher im Kultusministerium keine sinnvolle Lösung gefunden wurde, im Gegenteil. Was ist der neueste Stand?
Die Fraktion DIE LINKE hat am 06.April 2009 eine “Große Anfrage betreffend Verkauf der Rechte am Landesabitur” in den hesssichen Landtag eingebracht. Sie schreiben als Problemaufriss:
“Im Oktober 2008 hatte sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einer Kleinen Anfrage betreffend der Zugänglichkeit zu zentralen Prüfungsaufgaben (Drucks. 17/522) an die Landesregierung gewandt. Die Antworten
derselben liegen inzwischen vor, sind jedoch zum einen reichlich unbefriedigend und zeugen zum anderen von einem naiv-fragwürdigen Umgang mit der einschlägigen Rechtsmaterie. So behauptet der ehemalige Kultusminister Banzer (CDU) beispielsweise, die Abituraufgaben könnten durch das Ministerium nicht im Internet veröffentlicht werden, weil sie Zitate von urheberrechtlich geschützten Werken enthielten, deren allgemeine Zugänglichmachung durch § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urhebergesetz, UrhG) verboten sei. Deshalb sei die Veröffentlichung aller Prüfungsaufgaben unmöglich. Diese Aussage hält einer juristischen Prüfung keineswegs stand und ist bezüglich ihres Wahrheitsgehaltes als falsch anzusehen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen 2 bis 2,5 Mio. € pro Jahr für die Erstellung zentraler Prüfungsaufgaben ausgibt, hiernach jedoch lediglich “für die Bereitstellung der verwendeten Abituraufgaben eines Jahres eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 100 € pro Aufgabenset (3 Aufgaben)” von den entsprechenden Verlagen erhält, nicht akzeptabel: Das Land hat aus dem Verkauf eines Wertes in Höhe von 2 bis 2,5 Mio. € im Jahr 2007 4.400 € und im Jahr 2008 5.700 € eingenommen – und diesen somit mit jeweils durchschnittlich rund 99,8 v.H. “Verlust” verkauft.”
Dann folgen 22 konkrete Fragen an die Landesregierung (vgl. Große Anfrage). Man darf auf die Antworten gespannt sein. Die bisherige Position der CDU-Alleinregierung wird nicht zu halten sein. Sustanziell hatte ich das im Beitrag Abitur verkauft (9)- zur Copyrightfrage dargelegt.
Die Linken hatten meine Recherchen und Positionen zum Großteil wörtlich in Ihre Anfrage aufgenommen. Sie hatten mich vorher gefragt, so wie ich allen 5 Parteien im Landtag bei der Lösung des Problems meine Mithilfe angeboten hatte. Die CDU hatte sich als “Strategie” das große Schweigen ausgedacht, wegschauen, Übungsstundendemonstration in der “Diktatur des Sitzfleisches”. SPD und Grüne haben sich weitgehend die Position des Bildungswirts zu eigen gemacht und ihren entsprechenden Parteilfilter eingebaut. Prima, Hauptsache wir ziehen im Interesse der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, letztlich auch im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer an einem Strang. Auch die GEW Hessen hat sich durch Vorstandbeschluss Ende 2008 dieser Position angeschlossen:
Es bleibt die berechtigte, seit vielen Monaten bekannte Forderung:
“Für alle hessischen Schülerinnen und Schüler wird gewährleistet:
Kostenfreier Zugang zu allen zentralen Prüfungsaufgaben (mit Lösungshinweisen!) via Internet. Dies gilt für die gymnasiale Oberstufe genauso wie für den Haupt- und Realschulbereich.”
Der Streit hat bundespolitische Bedeutung, da in keinem Bundesland bisher eine wirklich gute Lösung der Transparenz von verbrauchten Abituraufgaben gefunden wurde. Vgl. dazu auch meine beiden Beiträge “Abitur in Deutschland”.
Gespannt kann man sein, was jetzt die FDP tut. Die neue Ministerin Dorothea Henzler (FDP) hat es in der Hand, die 100 Tage Schonzeit/Eingewöhnungszeit im Amt sind abgelaufen. Ich wünsche ihr einen klaren analytischen Blick und viel Erfolg in der Lösung des Problems. Lösungsoptionen liegen vorbereitet auf dem Tisch. Es fehlt nur noch der politische Wille.
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SPD: Mein Gott Walter
Die Story ist in Grundzügen bekannt: Die hessische SPD hatte die Chance die Regierung Koch abzulösen, zerlegte sich aber kurz vorher lieber selbst. Der 03. November 2008 wird in die Parteigeschichte eingehen. Viele Akteure, angeblich Profis, Netzwerker, Zauberlehrlinge und Hinterzimmer-Pokerspieler waren am Werk. Jürgen Walter gehörte zu den Akteuren der 1. Reihe.
Böse Stimmen meinten gar, dass Walter Kochs bester Mann gewesen sei. Zusammen mit Dagmar Metzger, Carmen Events und Silke Tesch bildete er den erlauchten 4er Club. Je nach politischer Zuschreibung oder dem erreichten Euphorisierungs- und Verletzungsgrad wurde und wird heute noch gesprochen von: die Rebellen, Aufrechten, Abweichler, Bande, Verräter, Schweine, Lügner …
In der Medienberichterstattung zeigen sich die Sympathien bis heute in den bewusst verwendeten semantischen Ketten. Wer von Rebellen und Aufrechten spricht, sieht selbstverständlich in einem Bündnis mit der Linken ein „Desaster“, warnt vor dem Niedergang Hessens. Und umgekehrt: Wer von Verrätern spricht, sieht vor allem die verpasste Chance, den schwarzen Koch in die Wüste schicken zu können.
Das laufende Parteiordnungsverfahren endete für Jürgen Walter vorläufig mit dem Urteil: Kein Parteiausschluss, aber Ruhen der Mitgliedsrechte für 2 Jahre. In zwei Wochen gibt es das Urteil des SPD-Parteigerichts schriftlich. Walter kündigte jedoch an, dass er jeden Kompromiss ablehnen werde. Nur ein Freispruch komme für ihn in Frage, notfalls gehe er durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht.
Er beruft sich im Kern auf die Gewissensfreiheit des Abgeordneten und auf eine theoretisch hergeleitete liberale Position aus dem England des 18. Jahrhunderts. Im hessischen Landesabitur 2007 wurde dieses Spannungsverhältnis von Gewissensfreiheit und Fraktionsdisziplin (inklusive der mitgedachten Mehrheitsbeschlüsse einer Partei) schon antizipiert. Es gehört jetzt schon zum Treppenwitz der hessischen Schulgeschichte, dass Jürgen Walters bemühter Ideenhimmel und das daraus abgeleitete Verhalten schon in der Abitursprüfung „Politik und Wirtschaft“ 2007 thematisiert wurden, bevor er nur daran dachte. Der Treppenwitz ist eben manchmal doch schneller als die Wirklichkeit.
Der freundlich unkalkulierbare Hesse an sich ist immer schon schlauer gewesen, als die Medien meinten. Zwischendrin zeigt er dies auch durch sein Wahlergebnis. Parteien können sich darauf nur bedingt verlassen. Das 5-Parteien-System ist faktisch durchgesetzt, auch dafür hat der freundlich unkalkulierbare Hesse gesorgt. Es ist in der Politik wie bei den Bauern. Eine „dicke Kartoffel“ wirft man nicht einfach weg; für Walter wird es faktisch auf einen Freispruch hinauslaufen, die entsprechenden Formelkompromisse werden sich finden. Ob er selbst lernfähig ist, die tiefen Wunden von Hessen-Süd verstehen will und die besonders sensible Reintegration der Partei mit TSG vorantreiben kann, ist eine andere Frage. Wer nur an die Tröge der Macht mit beliebigen Themen und aufgeblasenen Marketingsprüchen will – alles anders, weiter, weiter, auf uns ist Verlass – wird vom Wähler zurückgepfiffen.
Jürgen Walter hat noch ein anderes Problem: Er ist politiksüchtig („ich vermisse die Politik“), er braucht die Droge Macht, wenn möglich in der SPD. Wenn nicht, wird er wohl mit Wolfgang Clement und ein paar Getreuen eine neue Partei gründen müssen. Von links winkt dann Oskar Lafontaine und von rechts Jürgen Walter der sterbenden Mutter SPD zu.
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