Der Frankfurter Theoretiker Ulrich Oevermann ist 70 – Glückwunsch!
Ulrich Oevermann, der Frankfurter Gesellschaftstheoretiker, Soziologe, Sozialpsychologe und professionelle Hochschullehrer alter Schule ist heute 70 Jahre geworden. Er ist einer der wenigen mit eigenständigem Gedanken und großem Forschungsgebiet: Objektive Hermeneutik.
Vereinfacht formuliert: Jede menschliche Handlung läßt sich als TEXT formulieren und in der Tiefe analysieren. Offensichtliche Sinnkonstruktionen mit oft unübersehbaren Folgen, verborgener Sinn können entschlüsselt werden. Welt ist Text/Zeichen/Spur und dadurch zugänglich.
Oevermann engagiert sich auch für das bedingungslose Grundeinkommen und die Zukunft der Arbeitsgesellschaft. Er ist Gegner der “neuen” Hochschulreform als eine Ausdrucksform verbetriebswirtschaftlicher Lehre und Forschung.
Im Bildungswirt wurde der Verkauf des Landesabiturs immer wieder aufgegriffen.
Man wird sehen, inwieweit die Landesregierung lernfähig ist und die Zeichen der Zeit versteht. Das Internet mit entsprechender Computertechnologie ist die bedeutendste Revolution der Neuzeit. Warum will man diese Potenziale nicht auf allen Ebenen ausnutzen? Eine großzügige Veröffentlichung von Lernmaterialien – selbstverständlich auch von allen verbrauchten Prüfungen – gehört zum Mindesstandard der Unterstützung von Bildungsanstrengungen.
Im Kulturpolitischen Ausschuss werden die Positionen der fünf Lantagsparteien deutlich werden.
Übrigens: Was sagen eigentlich die Lehrerverbände und Elternvereine in der Sache?
oder: Welche Regeln braucht der Marktplatz Internet?”
Die Suchmaschine Google streitet sich mit Autoren und Verlagen. Die Schriftsteller werfen dem Unternehmen vor, Bücher ohne Erlaubnis fürs Internet zu digitalisieren. Die Verleger verlangen einen fairen Anteil an den Werbeerlösen von Suchmaschinen, Portalen und Dienste-Anbietern. Aber auch untereinander streiten Autoren und Verlage über die Zweitverwertung von Texten und Fotos. Es geht ums Urheberrecht der Kreativen und das Leistungsschutzrecht der Medienwirtschaft. Und darauf haben private wie kommerzielle Internetgemeinde nur eine Antwort: Altes Denken müsse man nicht noch gesetzlich schützen. Und die Verlage kontern, da habe sich ein Kartell im Internet gebildet.
Darüber diskutierten aktuell im “Wortwechsel”:
Konstantin Neven DuMont, Vorstand der Unternehmensgruppe M. DuMont-Schauberg;
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes;
Thomas Mosch, Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien;
Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Deutschland
Zuhören und selbst denken sind heute erstauliche Kompetenzen, die es zu fördern gilt.
Weitere Hintergrundmaterialien zur Kontroverse um den “Heidelberger Appell” finden sich hier
Kostenfreie Veröffentlichung von verbrauchten Abiturprüfungen wäre hierzu eine untergeordnete Debatte. Die Copyrightfrage ist weitgehend gelöst. Kostenlos und doch Akzeptanz des Copyrights – einfach kreativ zusammendenken und handeln.
In der linken Spalte findet ihr fast täglich neue Sachen – Hinweise und Links auf brillante Debatten, Analysen und Meinungen. Es lohnt sich. In der mittleren Spalte gibt’s regelmäßig Beitrage von uns. Das schaffen wir nicht täglich, manchmal nur einmal oder zweimal in der Woche. Gern nehmen wir neue Gastautoren auf. In der rechten Spalte gibt es u.a. bundesweite Verlinkungen zu Abituraufgaben (einfach nach unten scrollen). DAnn weiter unten den automatischen SChule&Lehrer-Ticker – immer wieder neue aktuelle Beiträge.
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Viel Spaß und : es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Unsere Leserzahlen steigen ständig, leider nicht in gleichem Maße die Kommentierungen. Das kannst du/können Sie ändern!
Verkehrte Welt im hessischen Landtag oder Kultusministerium? Teil 3
oder: Was heißt im „Abiturstreit“, Vernunft auf der Höhe der Zeit aktiv zu gestalten?
Was ist Sinn der Schule? Um was geht es bei den ganzen „komplexen Schulübungen“ inklusive aller Prüfungen? Es geht um die Zukunft unserer Jugend, um deren Fähigkeiten, Wissen und Lernmotivation, um deren Chancen einer optimalen Persönlichkeitsentwicklung, um deren aktive Teilhabe am öffentlichen Leben, um deren Engagement für eine streitbare Demokratie. Alle anderen Belange sind hier unterzuordnen. Auch die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Beamten der Schulverwaltung haben nur deshalb ihre Jobs, stehen in „Amt und Würden“, weil es diese Kinder und Jugendlichen gibt und nicht umgekehrt. Das wird allzu gern vergessen.
Die großzügige Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien (verbrauchte Landesprüfungen sind ein Teil davon!) soll dazu dienen, die Schülerinnen und Schüler zur selbständigen Nutzung dieser Angebote anzuregen. Lernprozesse sind immer individuell und setzen die Bereitschaft des Lernenden voraus. Umgekehrt muss die Schulverwaltung alles daran setzen, diese Prozesse der Selbstorganisation und Motivation zu fördern. Eine Veröffentlichungspraxis von Landesprüfungen im Internet – kostenfrei und für jedermann zugänglich – ist hier auf der Höhe der Zeit. Auch die interessierte Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was denn in den Schulen konkret vor sich geht, wie z.B. Landesprüfungen aussehen.
Wer berät die Kultusministerin in diesen Fragen?
Bisweilen hat man den Eindruck, dass eine konfuse „Beratung“ durch ein CDU-dominiertes Ministerium stattfindet. Oder spielt die SPD noch eine Nebenrolle? Mit den Ideen – Freiheit, Wettbewerb unter fairen Bedingungen, Förderung von Selbständigkeit, Aufbruch in die eigenverantwortliche Schule – alles politischer Wille der FDP – hat das bisher wenig zu tun. „Neid und Diffamierung“ schlugen der Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) in den ersten 2 bis 3 Monaten im neuen Amt entgegen. „Die Politikerin ärgert sich über mangelnde Unterstützung in dem bisher ausschließlich von SPD- und CDU-Politikern geführten Ministerium.“ (FAZ, 25.04.2009) Jetzt aber schlägt die Stunde der FDP; sie könnte ein eigenes Profil entfalten.
Schön war´s!
Was wäre der Ministerin zu raten?
Am besten, Dorothea Henzler eröffnete selbst einen fortschrittlichen „Abi-Blog“ mit allen Aufgaben, Materialien und Lösungen. Dazu Lernangebote auf dem neusten Stand in ansprechender Präsentation, Service-Hotline, regelmäßige Infobriefe an Schulen, Eltern, Schüler, Persönliches als freie Demokratin an die engagierte Internet begeisterte Jugend etc.
Dorothea Henzler als erste Kultusministerin in Deutschland mit eigenem Blog! Das wäre eine FDP-Antwort, die Zeichen setzen würde. Schüler, Lehrer, Eltern und Medien würden es ihr danken.
Wie sagte so schön Blogger Fuchs: „Frau Henzler übernehmen Sie: Geben Sie die Aufgaben frei.“
Verkehrte Welt im hessischen Landtag oder Kultusministerium? Teil 2
oder der müßige Streit um die verbrauchten Abiturprüfungsaufgaben
In Teil 1 wurde der aktuelle Streit zum Verkauf des Landesabiturs in seiner bildungspolitischen und historischen Dimension näher beleuchtet. 2008 hatten die Grünen eine kleine Anfrage, 2009 die Linken eine Große Anfrage im Landtag eingebracht. Dazu wurden die ersten Antworten der Landesregierung (Sept. 2009) auf ihre Angemessenheit hin kommentiert. In Teil 2 wird diese notwendige, analytisch sensible Arbeit fortgesetzt. Detaildarstellungen und Kommentierungen sind hier immer wieder sinnvoll:
Frage 14. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 2 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)?
“Bei der Dokumentation von Prüfungen ist zu unterscheiden in; a) Aufgabenstellungen, b) Material, also Texte, Bilder, Grafiken und c) Lösungen, Hinweise, Bewertungsmaßstäbe. Für a) und c) gibt es kein Copyright, da Aufgaben und Lösungen von Lehrerinnen und Lehrern im hessischen Schuldienst erstellt und in der Regel durch Deputatstunden (Unterrichtsentlastung) vergütet wurden. A) und c) könnten für alle Fächer kostenfrei und problemlos im Internet zur Verfügung gestellt werden. Der Schüler hat zeit- und ortsungebunden ein Recht darauf, zu erfahren, was von ihm im ‚öffentlichen Prüfungsakt’ verlangt wird.”
Antwort 14: „Die Rechte an den isolierten Aufgabenstellungen und den von Landesbediensteten erstellten Lösungshinweisen liegen beim Land Hessen und können insoweit ohne Verletzung fremder Urheberrechte zugänglich gemacht werden.“
Große Einigkeit: Die Ministerin stimmt zu, dass das Land Hessen hier frei entscheiden, sprich alles im Internet kostenfrei veröffentlichen könnte. Dann kommt der „Haken“.
Antwort 14: „Dies betrifft jedoch lediglich Prüfungsarbeiten, die ohne jeden Bezug auf Texte oder sonstige Materialen, an denen Rechte Dritter bestehen, gestellt wurden. Der weit überwiegende Anteil von Prüfungsaufgaben beinhaltet jedoch fremde Texte oder sonstige Materialien, auf die sich die Fragen
bzw. Aufgabenstellungen beziehen. Eine Veröffentlichung der Aufgabenstellung ohne Materialien und lediglich mit Lösungshinweisen würde ein unvollständiges und verfälschtes Bild der Prüfungsaufgaben abgeben und wäre damit zur Vorbereitung auf das Landesabitur nicht geeignet.“
Leider falsch oder sagen wir besser: lückenhaft von „Beratern“ informiert worden. Es gibt nur ganz selten „isolierte Aufgabenstellungen“. Aufgabenstellungen beziehen sich i.d.R. auf Material/Texte, die wiederum frei sind oder mit geringem Aufwand frei gegeben werden können. Eine Veröffentlichung ohne Materialien steht deshalb gar nicht zur Diskussion.
Frage 15. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 3 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Kommen wir zum heiklen Punkt: b) Material. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen kostenfreiem und in der Regel frei verwendbarem Material einerseits und kostenpflichtigem und zustimmungsabhängigem Material andererseits. Diese Copyright- Prüfung kann durch alle Fächer ohne großen Arbeitsaufwand durchgeführt werden, vorzugsweise bei den 12 genannten Fächern (1. und 2. Staffel). Exemplarisch will ich das an einigen Fächern zeigen. Der Grundsatz gilt: Alle Texte, die älter als 70 Jahre sind, können von jedermann frei verwendet werden, unterliegen also keinem Copyright! Aus der vorgeschriebenen Leseliste im Fach Deutsch folgt, dass fast alle Texte copyrightfrei sind, z.B. Goethe, Schiller, Fontane, Büchner…
Analog gilt das für Texte in Geschichte und Latein zu 95%. Besondere Schlauberger kommen allerdings auf die ‚Geschäftsidee’ zu sagen: Ja, die Texte sind copyrightfrei, aber nicht mein Layout. Dann nimmt man eben den Text, bastelt sich in 10 Minuten sein eigenes Layout und schon ist das Problem gelöst. In den Fächern Mathematik, Chemie und Physik ist das Copyright marginal. Fast alles ist von den Lehrerinnen und Lehrern selbst erstellt, z.B. Formeln, Symbolketten, einfache Grafiken, Versuchsbeschreibungen. Zusätzlich gibt es – wie jetzt schon üblich – netzveröffentlichte Handreichungen.”
Antwort15: Es trifft zu, dass Urheberrechte nach § 64 Urheberrechtsgesetz siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen. Dass dies – wie in dem zitierten Internetartikel beschrieben – für “fast alle Texte” in den Abiturprüfungsarbeiten im Fach Deutsch und Latein zutreffen soll, sodass diese keinerlei
Einschränkungen durch Rechte Dritter unterliegen, ist jedoch nicht zutreffend. Dies trifft für alle weiteren mehr als 40 Fächer im Landesabitur zu.
„Es trifft zu …“ – genau, so sehen wir das auch. Leider fehlt hier im Weiteren von der Landesregierung ein nachvollziehbares Argument. Zu Deutsch und Copyright siehe oben in der Frage. Die Regierung hat dem nichts entgegenzusetzen. Goethe, Schiller, Fontane, Büchner…grüßen copyrightfrei. Ansonsten empfehle ich Seneca, Plinius oder Cicero lesen – ca. 2000 Jahre alte Texte, copyrightfrei, einfach immer wieder erhellend, für jedermann verfügbar.
Antwort 15: „Die vorgeschlagene Copyright-Prüfung würde einen erheblichen Aufwand erfordern, indem die Quellen und Texte der unterschiedlichen Aufgabenvorschläge für jedes Fach einzeln urheberrechtlich geprüft werden müssten. Der damit verbundene Aufwand steht in keiner vernünftigen Relation im Vergleich zu der derzeit gewählten Bereitstellung von Aufgaben an den Schulen.“
Leider auch falsch. Lösungen hatten wir schon vor über 1 Jahr angeboten: pragmatisch, schnell, kostengünstig. Von „erheblichem Aufwand“ kann keine Rede sein. Und zur sog. „vernünftige Relation“ – einfach praxisfremd, vgl. Kommentar zu Antwort 9, Teil 1.
Frage 16. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 4 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Kommen wir zum verbleibenden kleinen Kern des kostenpflichtigen Problems. Autoren und Verlage werden in Bezug auf das Copyright verzerrt wahrgenommen und falsch eingeschätzt. Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen. Sie haben Interesse an Kooperation, an Werbung für den eigenen Namen und ihre Produkte und selbstverständlich immer an Geschäften. Schulbuchverlage erfüllen eine wichtige Unterstützungs- und Begleitfunktion für Unterricht, sind hoch kooperativ, flexibel und gesprächsbereit. Die Autoren sind in der großen Mehrheit selbst Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst und Hochschuldienst (oder Pensionäre). Ein geschicktes staatliches Management bindet sie in längerfristige Entscheidungen ein und sorgt für eine Win-Win-Situation. Oft erhält man kostenfrei (oder für einen kleinen symbolischen Obolus) Abdruckrechte für Texte, Bilder, Grafiken, wenn selbstverständlich die Quelle und “mit freundlicher Genehmigung des XY-Verlages” genannt wird. Schulbuchverlage haben ein hohes Interesse daran, dass ihre Produkte an den Schulen vor Ort im Gespräch sind und auch immer wieder bestellt werden. Grundsätzlich gilt die gleiche Einschätzung zu kooperativem Verhalten auch bei großen Medien wie zum Beispiel der FAZ, der FR, der ZEIT oder dem HR, wenn z.B. auf aktuelle Berichterstattung zurückgegriffen wird. Die Abdruckrechte für “typische Zeitungsartikel” zu erhalten, eingesetzt z.B. im Fach Politik und Wirtschaft, ist wirklich kein ernsthaftes Problem. Zudem gibt es die Möglichkeit, über eine geringfügige, einmalige Jahreszahlung pauschal Abdruckrechte für “aktuelle Berichterstattungen” und die Verwendung zum Abiturzweck zu erhalten. Flexible Amtsjuristen könnten mit der VG-Wort Verträge/Pauschalen über die Nutzungsrechte aushandeln, zumal die Textlänge im Abitur in der Regel nicht 900 Worte übersteigen darf. Auf Einzelnachweise wird dann im Vorfeld verzichtet; nach dem Abitur kann Bilanz gezogen werden. Insgesamt dürften sich die Zusatzkosten für Dokumentation und Präsentation auf nicht mehr als 1% (ein Prozent!) der öffentlichen Gesamtkosten belaufen.”
Antwort16: Der Abschnitt aus dem zitierten Artikel beruht auf Mutmaßungen, die einer rechtlichen Bewertung nicht zugänglich sind. Es ist nicht richtig, dass die Autoren der geschützten Fremdtexte selbst “Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst oder Hochschuldienst (oder Pensionäre)” sind, sodass es ohne
Weiteres möglich sei, “kostenfrei (oder für einen kleinen symbolischen Obolus)” die erforderlichen Rechte für Veröffentlichungen zu erhalten. Das Spektrum der Materialien ergibt sich aus den unterschiedlichsten Quellen (Zeitschriften, Zeitungen, Fach- und Lehrbücher aus dem Schul- und Hochschulbereich
u.a.), sodass für jede einzelne Quelle die Rechte geprüft und ggf. die Genehmigung eingeholt werden müsste. Der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand steht in keiner vernünftigen Relation im Vergleich zu der derzeit gewählten kostenfreien Bereitstellung von Aufgaben.
„Der Abschnitt aus dem zitierten Artikel beruht auf Mutmaßungen, die einer rechtlichen Bewertung nicht zugänglich sind.“ Bitte keine Ablenkungsmanöver. Es geht nicht um „Mutmaßungen“, sondern um reichlich praxisnahe Erfahrungen, wie man Probleme löst. Will die Landesregierung etwa behaupten, dass die erfahrungsbezogene Einschätzung des Bildungswirts aus der Luft gegriffen sei: „Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen. Sie haben Interesse an Kooperation, an Werbung für den eigenen Namen und ihre Produkte und selbstverständlich immer an Geschäften. Schulbuchverlage erfüllen eine wichtige Unterstützungs- und Begleitfunktion für Unterricht, sind hoch kooperativ, flexibel und gesprächsbereit.“??
Welche eigenen „Mutmaßungen“ stellt die Landesregierung dann an? „Das Spektrum der Materialien ergibt sich aus den unterschiedlichsten Quellen …“ – das bestreitet niemand, denn es entspricht der Aussage des Bildungswirts. Falsch ist jedoch, dass man die Genehmigung für jedes einzelne Material bei immer neuen Eigentümern einholen muss. Ein Beispiel: Allein mit Materialien von Suhrkamp und Cornelsen (enge Verlagspartnerschaft) könnte man große Teile des Landesabiturs abdecken. Aber keine Angst: Die Verlage öffnen gern ihre Pforten; „Autoren und Verlage haben kein Interesse an Konflikten mit staatlichen Institutionen.“ Vgl. ausführlich die Aussagen in Frage 16. „Win-win-Situationen“ sollte man nicht unbedacht verspielen.
Frage 17. Wie beurteilt und bewertet die Landesregierung rechtlich den im Artikel “Abitur verkauft – 9. Nachlese und die Copyrightfrage” unter Punkt 7 dargestellten Sachverhalt (bitte mit Begründung)? “Das Ministerium vertritt in diesem Fall einen seltsam verengten Begriff von Öffentlichkeit bzw. von “öffentlichem Zugriff”. Dem gegenüber muss betont werden, dass eine schul- und bildungspolitische Öffentlichkeit aus Schülern, Lehrern, Eltern, lokalen Schulträgern, universitärer Fachöffentlichkeit und den Medien besteht. Mit zwei CDs pro betroffener Schule (oder eine CD für einen besonders privilegierten Journalisten) kann das nicht geleistet werden. Das angemessene Medium ist das Internet.”
Antwort 17: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“
Wie bitte? Denkfehler im System oder einfach plumpe Verweigerung? Die Antwort zu Frage 1 passt nicht zur Frage 17. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.
Frage 20. Wie plant die Landesregierung zu gewährleisten, dass zukünftig jede hessische Schülerin und jeder hessischer Schüler verbindlich in Besitz der notwendigen Prüfungs- und Übungsaufgaben kommt, was laut zahlreichen Schülerhinweisen aktuell nicht der Fall ist?
Antwort 20: „Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.“
Verweigerungshaltung ist auch eine Antwort. Sie trägt jedoch nicht lange.
Frage 21. Wie bewertet die Landesregierung in Anbetracht der Kosten-Nutzen-Relation (Nutzen: ca. 10.000 Euro öffentliche Mehreinnahmen bisher; Kosten: aufgrund von Kopiernotwendigkeiten gestiegene Personal- und Sachkosten, Landesabitur ist nicht mehr frei zugänglich und somit sozial selektiver geworden, Schüler müssen Geld für gute Abiturvorbereitung ausgeben, den Steuerzahlern ist jährlich ein “Schaden” bzw. “Verlust” in Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro entstanden) die Entscheidung zur Veräußerung des Landesabiturs und ist sie bereit, diese binnen welcher Frist zu revidieren?
Antwort 21: Die Abituraufgaben stehen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern an hessischen Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dieses Verfahren stellt auch aus Sicht der Landesregierung das gegenwärtig günstigste Verfahren dar. Deshalb ist derzeit nicht daran gedacht, dieses Verfahren zu modifizieren.
(Die Antwort der Landesregierung wurde von Kultusministerin Dorothea Henzler am 20.08.2009 unterschrieben und am 08.September 2009 im Landtagsinformationssystem veröffentlicht )
Die unendliche Geschichte kann man nur beenden, wenn man das Buch zuklappt und ein neues Spiel beginnt. Eine freie Demokratin kann den freien Zugang zu Aufgaben, Materialien und Lösungen gewährleisten und damit Transparenz und „Bildung als Bürgerrecht“ herstellen.
(Jeder Kritiker sollte selbstverständlich auch bereit sein, konstruktive und effiziente Lösungen anzubieten. Neben den zahlreichen Angeboten der Problemlösung , beschäftigt sich Teil 3 genau mit dieser Aufgabe: Was heißt im „Abiturstreit“, Vernunft auf der Höhe der Zeit aktiv zu gestalten? Erscheint in Kürze.)
“Frau Kultusministerin Henzler, geben Sie die Aufgaben frei”
Hier der Gastbeitrag von Blogger Fuchs
liebe VOLKSVERTRETER des landes hessen in wiesbaden,
nie war es so leicht positive schlagzeilen zu produzieren und (alle) menschen glücklich zu machen. GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!! die schülerinnen und schüler haben genug mit dem älterwerden, erstem liebesglück und -enttäuschung, selbstbehauptung und selbstentwicklung, schlechten lehrern und sinnfreien lehrplänen, prüfungsstress, etc. zu tun, da brauchen sie keine zusätzlichen und doch so leicht vermeidbaren administrativen hürden. GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!! es gehört zu den großen stärken des menschen, dass er vergeben kann. und auch den abitur-fauxpas wird man vergeben und vergessen, vielleicht später sogar mal darüber lachen. also nur mut: GEBT DIE AUFGABEN FREI!!!!!!
und falls es irgendjemand doch noch nicht verstanden hat:
- die (erstellung der) abituraufgaben werden ohne kommerzielles interesse durch ÖFFENTLICHE MITTEL finanziert.
- die aufgaben sollen JEDEM zugänglich sein
- das internet ist DAS medium der gegenwart und zukunft und besitzt faktisch keinerlei zugangsbeschränkungen (24/7 ONLINE)
- es gibt keine trifftigen gründe die aufgaben nicht ins netz zu stellen (nur abwehrreflexe oder verzögerungstaktiken)
ALSO MACHT ES EUCH UND UNS LEICHT: GEBT DIE AUFGABEN ENDLICH FREI!!!!!!!!
es gibt nichts gutes, außer man tut es.
was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
hessen sollte diese chance, den anspruch “bildungsland nr.1″ zu sein, nicht leichtfertig versäumen. viel gutes kam seit der landtagswahl noch nicht aus dem hkm.
Im neuen linksorientierten Medienprojekt “der Freitag” (Verleger J. Augstein) schlagen zurzeit die Wellen zur Schulpolitik hoch. Der taz-Redakteur Christian Füller eröffnete mit “Lasst die Schulen los” und erzeugte eine große Debatte. Der Bildungswirt erweiterte um die pädagogische Dimension “Der gute Lehrer – ein Phantom?”
Alle Bilder sind durch anklicken zu vergrößern!
Die Themenliste ist lang und kann beliebig verlängert werden: u.a.
Bildungstheorien, Hintergrundtheorien, Bildungsphilosophien, Bildungspolitiken, Machtpolitiken, Föderalismusgestrüpp, nationale Bildungsstiftung, Finanzierungsmodelle, Bildungsbudget, Organisationsentwicklung, Lehreraus- und -fortbildung, Didaktik, Methodik, Berufsbeamtentum, Schulrecht, zentrale Prüfungen, Vergleichsarbeiten, Bildungsstandards, Kompetenzmodelle, Schulinspektion (Schul-TÜV),PISA, TIMSS, Demokratie in der Schule – Erwartungen, Visionen, empirische Resultate, “Starke Schulleiter” – zwischen Notwendigkeit und Ideologie, Elternbeteiligung – eine Mär?, Arbeitsweisen der Kultusbürokratie konkret? Bedeutung der KMK? Landesabitur in den einzelnen Bundesländern, Zentralabitur für ganz Deutschland?
Wir reden über eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Themen überhaupt: Ca. 12 Millionen Schülerinnen und Schüler (9,2 Millionen in allgemeinbildenden Schulen und 2,8 Millionen im beruflichen Schulwesen) und etwa 700.000 Lehrerinnen und Lehrer sind Beteiligte, Betroffene, manchmal Leidgeplagte, auch Millionen Eltern. Es zeugt von Interesse und Sensibilität, dass hier im FREITAG die Wogen höher schlagen.